Korneuburg, Österreich, am 19. März 2026
Der Vorstand der Marinomed Biotech AG („Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals in § 5 Abs 6 der Satzung aufgrund eines kurzfristigen Kapitalbedarfs eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Wahrung des Bezugsrechts bestehender Aktionäre durchzuführen und das Grundkapital von derzeit EUR 1.839.940 um bis zu EUR 459.985 durch Ausgabe von bis zu 459.985 neuen Inhaber-Stammaktien ohne Nennwert („Neue Aktien“) mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 pro Aktie auf bis zu EUR 2.299.925 zu erhöhen (die „Kapitalerhöhung“). Bestehenden Aktionären der Gesellschaft („Bestehende Aktionäre“) werden Bezugsrechte („Bezugsrechte“) im Verhältnis 4:1 eingeräumt, d.h. für jeweils vier bestehende Aktien kann eine Neue Aktie zum Bezugspreis von EUR 14,00 je Neuer Aktie („Bezugspreis“) gezeichnet werden. Ziel der Transaktion ist ein Bruttoemissionserlös von zumindest EUR 2 Millionen.
Aufgrund der bislang nicht in ausreichender Höhe von der Gesellschaft vereinnahmten Zahlungen aus der Übertragung des Carragelose Geschäfts an Unither Pharmaceuticals („Unither“), hat die Gesellschaft kurzfristigen Kapitalbedarf zur Deckung ihres absehbaren Liquiditätsbedarfs von rund EUR 2 Millionen bis zur Mitte des Geschäftsjahres 2026. Der Nettoemissionserlös der Kapitalerhöhung soll daher für die Erfüllung des Sanierungsplans und die Schließung der Finanzierungslücke verwendet werden.
Die Gesellschaft wird für das Angebot der Neuen Aktien sowie die Zulassung der Neuen Aktien zum Handel an der Wiener Börse von den Prospektausnahmen gemäß Art. 1 Abs. 4 lit. db und Artikel 1 Abs. 5 lit. ba der Verordnung (EU) 2017/1129 („Prospektverordnung“) idgF Gebrauch machen. Das hierfür erforderliche Dokument gemäß Anhang IX Prospektverordnung wird vor Beginn des öffentlichen Angebots bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats in elektronischer Form hinterlegt und der Öffentlichkeit zur gleichen Zeit wie der FMA im Wege der Website www.marinomed.com zur Verfügung gestellt werden.
Maßgeblicher Stichtag für das Entstehen der Bezugsrechte bestehender Aktionäre zum Bezug Neuer Aktien ist der 25. März 2026, 23:59 CEST („Record Date“). Die Bezugsfrist soll am 26.3.2026 9:00 Uhr mitteleuropäische Zeit beginnen und endet voraussichtlich am 9.4.2026 17:40 Uhr mitteleuropäische Zeit, wobei die Bezugsfrist jederzeit verlängert werden kann. Die Bezugsrechte werden nicht an der Wiener Börse handelbar sein. Etwaige nicht im Wege des Bezugsangebots durch Ausübung von Bezugsrechten gezeichnete Neue Aktien („Rumpfaktien“) werden im Anschluss an das Bezugsangebot im Rahmen einer prospektfreien Privatplatzierung („Rumpfplatzierung“) an qualifizierte institutionelle Investoren und ausgewählte nicht-institutionelle Anleger im Europäischen Wirtschaftsraum zum Bezugspreis angeboten. Es liegt eine verbindliche Zusage eines institutionellen Investors vor, der zum heutigen Tag noch keine Aktien der Gesellschaft hält, im Rahmen der Rumpfplatzierung Neue Aktien in einem Gesamtbetrag von EUR 1 Million zum Bezugspreis zu zeichnen und zu übernehmen.
Diese Mitteilung erfolgt gemäß Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014.
Disclaimer: Die Neuen Aktien und Bezugsrechte wurden nicht und werden nicht gemäß ausländischen Wertpapiergesetzen – insbesondere gemäß des U.S. Securities Act of 1933 in der derzeit gel-tenden Fassung ("Securities Act") – bei ausländischen Wertpapierbehörden registriert und dürfen insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") ohne Registrierung oder Ausnahme von den Registrierungserfordernissen gemäß des Securities Act weder angeboten noch verkauft werden. Diese Mitteilung ist nicht zur Weitergabe in die USA bzw. innerhalb der USA bestimmt und darf nicht an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder weitergeleitet werden. Für ausländische Aktionäre können Beschränkungen bei der Ausübung ihrer Bezugsrechte bestehen. Ausländische Aktionäre werden daher aufgefordert, sich über die für sie geltenden Beschränkungen bei der Ausübung von Bezugsrechten zu informieren. Diese Mitteilung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Einladung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren in Ländern, in denen ein solches Angebot oder eine solche Einladung rechtlich unzulässig sind.
+++ Ende der Ad-hoc-Mitteilung +++