Korneuburg, Österreich, 27. November 2024 - Wie Marinomed Biotech AG (die "Gesellschaft" oder Marinomed") in der Ad hoc-Mitteilung vom 18. September 2024 zur ersten Barkapitalerhöhung über 154.053 neue Aktien (die "Erste Barkapitalerhöhung") bekannt gab, verhandelt die Gesellschaft mit Investoren über eine mögliche zweite Barkapitalerhöhung, die gemäß der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bestehender Aktionäre erfolgen würde (die "Zweite Kapitalerhöhung"). Marinomed führt derzeit weiterhin mit mehreren Investoren Gespräche über eine solche Zweite Kapitalerhöhung, wobei noch keine Vereinbarungen oder Organbeschlüsse getroffen wurden.
Der Vorstand der Gesellschaft hat heute beschlossen, einen Bericht zum beabsichtigten Ausschluss des Bezugsrechts bestehender Aktionäre für eine mögliche Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 154.053 durch Ausgabe von bis zu 154.053 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinzahlung zu veröffentlichen (der "Bericht"). Der Bericht zum Bezugsrechtsausschluss soll sobald wie möglich auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes ("EVI") veröffentlicht werden.
Mit der Veröffentlichung des Berichts stellt der Vorstand der Gesellschaft sicher, dass für den Fall eines kurzfristigen Finanzierungsbedarfs der Gesellschaft der Vorstand rechtlich in der Lage ist, zeit-nah eine neuerliche Barkapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital 2024 gemäß § 5 Abs 6 der Satzung der Gesellschaft ("Genehmigtes Kapital 2024") mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu beschließen. Hintergrund ist, dass ein Bericht zum geplanten Ausschluss des Bezugsrechts mindestens zwei Wochen vor dem erforderlichen Aufsichtsratsbeschluss zu veröffentlichen ist. Vor dem Hintergrund der gemäß dem beschlossenen Sanierungsplan zu hinterlegenden Barquote schafft die Gesellschaft die Voraussetzung dafür, kurzfristig gegebenenfalls erforderliche Eigenmittel aufnehmen zu können und nicht diesfalls die Frist von zwei Wochen abwarten zu müssen.
Die tatsächliche Umsetzung einer möglichen Zweiten Kapitalerhöhung bleibt vom Ausgang von Verhandlungen mit Investoren, vom Abschluss der jeweiligen Transaktionsdokumente sowie der Beschlussfassung durch Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft abhängig. Außerdem bestehen im Sanierungsverfahren (für die Zweite Kapitalerhöhung weiterhin bestehende) Zustimmungserfordernisse durch die Sanierungsverwalterin.
+++ Ende der Ad-hoc-Mitteilung +++